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Aus den Medien erfährt die Öffentlichkeit immer wieder über Aufsehen erregende Schadensfälle in der Wirtschaft, die durch Fehlmanagement, Fahrlässigkeit oder wirtschaftskriminelle Handlungen verursacht werden.§Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) verpflichtet aber die Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften, alle den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen durch ein Überwachungs- und Kontrollsystem frühzeitig zu erkennen und Schadensfälle zu vermeiden. Außerdem ist der Abschlussprüfer gemäß Paragr. 317(4) HGB verpflichtet, die Einhaltung der neuen Vorschriften für das interne Kontrollsystem gemäß Paragr. 91(2) Aktiengesetz zu prüfen, zu beurteilen und zum Bestandteil seines Prüfberichtes zu machen.§Das vom KonTraG geforderte Überwachungssystem lässt sich nur durch ein planvoll installiertes und dauernd den Veränderungen des Unternehmens anzupassendes "Internes Kontrollsystem" (IKS) erreichen.