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Die templerische Kontinuität und die Tradition von Kerak Historisch-juristische Rekonstruktion des alten Hauses der Mattani von Kerak und des Ordo Templi Hierosolymitani - Equites Templares von Luca Fontana
War der Templerorden 1312 wirklich als häretisch verurteilt - oder erzählen die Quellen eine andere Geschichte?
Dieser dogmatische Essay nimmt eine zentrale These zum Ausgangspunkt: Die Bulle Vox in excelso, mit der Klemens V. am 22. März 1312 auf dem Konzil von Vienne den Orden des Tempels aufhob, war kein Endurteil, sondern eine provisio apostolica - ein administrativer Verwaltungsakt, ausdrücklich non per modum diffinitivae sententiae erlassen. Vier Jahre zuvor, so bezeugt das 2001 wiederentdeckte und 2007 vom Vatikanischen Geheimarchiv veröffentlichte Pergament von Chinon, hatte derselbe Papst Jacques de Molay und die wichtigsten Würdenträger persönlich losgesprochen und mit der Kirche versöhnt.
Auf dieser dokumentarischen Grundlage entfaltet der Autor - Kassationsanwalt und promovierter Jurist - in sieben Kapiteln eine systematische Neulesung der Templerangelegenheit. Mit den Werkzeugen des klassischen kanonischen Rechts, des europäischen dynastischen Rechts und des italienischen öffentlichen Rechts verfolgt er einen Faden, der von der Kreuzfahrerherrschaft Kerak im Lande Moab über die kaiserliche Familie Frigia d'Amorio bis zur Linie Mattani von Arezzo und zur zeitgenössischen Wiedervereinigung von dynastischer und ordensrechtlicher Kontinuität reicht.
Behandelte Themen:
- die kanonistische Natur der Aufhebung von 1312 und ihre Unterscheidung von einer Verurteilung - das Pergament von Chinon und die Lossprechung der Würdenträger - die belegten Fälle institutioneller Kontinuität in Portugal (Christusorden) und Aragon (Montesa) - die Lehre der nicht-territorialen Souveränität und der Fortbestand der fons honorum bei den vormals regierenden Häusern - die großmeisterliche Nachfolge bis zur Wahl des 50. Souveränen Großmeisters (2004), mit einer chronologischen Liste im Anhang - der italienische rechtliche Rahmen: XIV. Übergangsbestimmung der Verfassung, Rechtsprechung des Kassationsgerichtshofs, Gesetz Nr. 178/1951 - die kirchliche Dimension und die Veröffentlichung von Processus contra Templarios unter der Schirmherrschaft Benedikts XVI.
Der Verfasser legt seine Argumente ausdrücklich als Parteivortrag im wissenschaftlichen kontradiktorischen Verfahren dar, nicht als gesicherte historische Tatsachen. Wo die akademische Geschichtsschreibung anders urteilt - insbesondere zur Kontinuität nach 1314 und zu den dynastischen Titeln -, wird dies benannt. So entsteht eine nüchterne, quellengestützte und bewusst streitbare Rekonstruktion, fern jeder Esoterik und jeder Legende.
Für Juristen, Historiker der ritterlichen Institutionen, Kenner des dynastischen und heraldischen Rechts sowie für jeden Leser, der sich mit vereinfachten Erzählungen nicht zufriedengibt.
Veritas filia temporis.