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Ein hoher Anteil von Software wird im Rahmen von Arbeitsverhältnissen entwickelt. Die Arbeit untersucht umfassend, ob und inwieweit Arbeitnehmer an den wirtschaftlichen Erträgen, die aus der Softwareentwicklung resultieren, über Vergütungsansprüche nach dem UrhG und dem ArbEG gesondert zu beteiligen sind. Daneben wird die gängige Vertragspraxis in Bezug auf in Arbeitsverhältnissen entstehende Software dargestellt und analysiert. Vor dem Hintergrund der rechtlichen Ausgangslage sowie der vorgefundenen Vertragspraxis werden auch die für die Arbeitsvertragsparteien bestehenden Spielräume hinsichtlich der Vertragsgestaltung ausgelotet. Der Autor ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Rechtsvergleichung an der Fernuniversität in Hagen und Rechtsanwalt in Köln.