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Sanierung gegen den Willen der Eigentümer?
Seit 2021 sieht das deutsche Sanierungsrecht für drohend zahlungsunfähige Gesellschaften neben dem Insolvenzverfahren auch ein vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren vor. Beide Verfahren sind in diesem Krisenstadium gesetzeskonzeptionell freiwillig. Eine Sanierung geht für die Anteilseigner aber regelmäßig mit tiefen Einschnitten in ihre Rechtsstellung einher. Das setzt Anreize zur Sanierungsverschleppung zulasten der Gläubiger.
In diesem Spannungsfeld widmet sich der Autor der ungeklärten Frage, ob und inwieweit den Anteilseignern bei der Verfahrensinitiierung durch den Geschäftsleiter Mitsprache zukommt. Im Zentrum der Untersuchung steht insbesondere die Begrenzung einer sanierungsschädlichen Einflussnahme der Gesellschafter. Der Autor zeigt, dass es des verbreitet propagierten Umschwungs der Geschäftsleitertreuepflicht vom Unternehmensinteresse zu den Gläubigerinteressen nicht bedarf. Er rekurriert zur Rechtfertigung der eigenmächtigen Sanierung durch den Geschäftsleiter auf die dogmatisch gefestigte Sanierungspflicht und entwickelt so ein austariertes System, das Mitsprache der Gesellschaftseigentümer gewährleistet, ohne eine gläubigergefährdende Obstruktion zu legitimieren.
Die Arbeit wurde 2024 mit dem Fakultätspreis ausgezeichnet.
Zielgruppe Für Rechtswissenschaftler und Rechtswissenschaftlerinnen sowie Praktiker und Praktikerinnen im Insolvenz- und Restrukturierungsrecht.
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