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Seit Inkrafttreten des GWB 1958 begleitet der Kommentar - zunächst als »Langen«, seit der 7. Auflage als »Langen/Bunte« - Wissenschaft und Praxis des Kartellrechts und ist als unentbehrliches Hilfsmittel für alle auf diesem GebietTätigen, national wie im EU-Rechtsraum, etabliert. Seine heutige Stellung als führender Kartellrechtskommentar isteng mit der Prägung durch Prof. Dr. Hermann-Josef Bunte verbunden, der das Werk seit nunmehr acht Auflagen herausgibt.Deshalb erscheint der Kommentar in 14. Auflage unter dem Titel »Bunte, Kartellrecht«.Das Autorenteam aus verschiedensten Bereichen der kartellrechtlichen Praxis - Bundeskartellamt, BGH, BMWi,EU-Kommission, Rechtsanwaltschaft - steht für Erfahrung, Kompetenz, Präzision der Erläuterungen sowie höchstenPraxisbezug.Wie schon die Vorauflage erscheint die 14. Auflage wieder zeitnah zu einer umfassenden Reform des Kartellrechts:Die 10. GWB-Novelle unter dem Titel »GWB-Digitalisierungsgesetz « bringt weitreichende Änderungen bei Missbrauchsaufsicht und Fusionskontrolle und erweitert die Handlungsmöglichkeiten des Bundeskartellamts. Sie wird voraussichtlich im Februar 2021 in Kraft treten.NEU in der 14. Auflage:Vollständige Berücksichtigung der 10. GWB-Novelle mit folgenden wesentlichen Elementen:- Verschärfung der Missbrauchsaufsicht über marktmächtige Digitalunternehmen- Eingriffsmöglichkeiten der Kartellbehörden gegenüber großen digitalen Plattformen (z.B. Verhinderung der Erschwerung des Zugangs zu wettbewerbsrelevanten Daten; Maßnahmen gegen »self-preferencing«)- Beschleunigung von Kartellverfahren- Erleichterungen für Unternehmen im Bereich der Fusionskontrolle (z.B. durch Anhebung von Umsatz-Schwellenwerten)- Aufforderung zur Anmeldung künftiger Zusammenschlüsse gemäß 39a GWB- Sonderregelung zur Fusionskontrolle im Krankenhausbereich- Reform des Kartellschadensersatzrechts (erleichterte Durchsetzung von Ansprüchen)- Zudem: Einarbeitung der neuesten, umfangreichen BGH-Rechtsprechung zum Kartellschadensersatzrecht(insb. Schienenkartell-Entscheidungen)
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