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Ist staatliche Strafe gerechtfertigt? Tobias Zürcher beschreibt die staatliche Strafe nicht als dogmatisches Problem, sondern als moralische Praxis, die darum auch nach einer moralischen Rechtfertigung verlangt. Strafe ist ein Vorwurf an den Täter, der verständlich sein muss. Dies nehmen die beiden klassischen Rechtfertigungsstrategien zu wenig ernst: Der Retributivismus erklärt nicht, warum Vergeltung nötig und Strafe verdient ist; der Konsequentialismus setzt dagegen einseitig auf den Nutzen von Strafe. Mit der expressiv-kommunikativen Theorie wird eine Strafethik entworfen, die sich in elementare menschliche Interaktion einordnen lässt und Personen als frei und verantwortlich anerkennt. Im Ergebnis zeigt sich: Einige Strafpraktiken sind als moralische Praxis verständlich und nötig. Diese Rechtfertigung ist allerdings fragil und abhängig von sozialen Konventionen. Nicht jede Strafe hält diesen Anforderungen stand.