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Anfang der 70er Jahre wurde von der International Maritime Organization (IMO) ein Abkommen unterzeichnet, was die Meerwasserverschmutzung begrenzt. Im September 2003 traten die ersten Teile dieses Abkommens, des so genannten MARPOL-Abkommens, in Kraft. Hier wird eine Anlage zur dezentralen Wasseraufbereitung optimiert. Einige Anlagen werden bereits auf Schiffen eingesetzt. Das Prinzip dieser Anlage besteht aus drei Teilschritten: einer Vorklärung, einer biologischen Behandlung und der Trennung vom Schlamm und Wasser. Bei der Ultrafiltration zeigen bisherige Betriebserfahrungen, dass die Membranen häufig gereinigt werden müssen. Um die Gesamtanlage zu verbessern, soll dieser Teilschritt in einer Testanlage genauer untersucht und verbessert werden. Im Rahmen dieser Arbeit wird die Auswirkung der Rückspülung auf die Ablaufqualität untersucht. Außerdem soll diese Spülung im Hinblick auf Dauer und zeitlichen Abstand optimiert werden. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit bestand darin, zwei getrennte Anlagen im Kombinationsbetrieb zu verbinden und zu optimieren. Ein abschließendes Interesse lag in der Überprüfung einer Sonde zur Ablaufkontrolle.