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Die «neutralen» Handlungen werden seit etwa fünfzehn Jahren als Problem des Strafrechts wahrgenommen, doch lassen sich die Wurzeln des Diskurses zumindest bis 1840 zurückverfolgen, als Kitka problematisierte, wie es sich verhält, wenn ein Waffenhändler einem Mörder ein Terzerol verkauft, es ihm dabei jedoch ausschließlich auf seinen Geschäftsgewinn ankommt. Der Diskurs, der inzwischen über den Beihilfebereich hinaus geführt wird und auch auf das Völkerstrafrecht ausgreift, wird umfassend aufbereitet. Einen Schwerpunkt bildet die rechtsvergleichende Betrachtung des angelsächsischen Rechtskreises. Vorgeschlagen wird hier eine Behandlung der problematischen Grenzfälle der Beihilfe, die auf der Grundlage eines fingierten Interessenverzichts sozialadäquate «Jedermannsgeschäfte» privilegiert.