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Wie kommen Stalking, Terrorcamps und Schulamokläufe ins Strafgesetz? Welches Strafrecht entsteht dabei? Und wie kann wissenschaftliche Einflussnahme aussehen? Die Untersuchung der Gesetzgebung zeigt, dass die Weichen früh gestellt werden. Das betrifft einerseits die Möglichkeiten wissenschaftlicher Einflussnahme, andererseits entscheidet sich ebenso früh, wie das Ergebnis des Gesetzgebungsprozesses aussehen wird. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich das Buch zunächst mit den Anlässen der Neuschaffung materiellen Strafrechts anhand dreier aktueller Beispiele: § 52a WaffG, § 89a StGB (sog. Terrorcamp-Vorschrift) und § 238 StGB (Stalking). Der Autor stellt die Anlässe anschließend den Ergebnissen der Gesetzgebung gegenüber und skizziert deren dogmatische Struktur. In einem Ausblick wird eine Kritik der Anlässe und Ergebnisse der Gesetzgebung anhand des gängigen Konzeptes des Rechtsgutes versucht.