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Pacta sunt servanda, Verträge muss man einhalten. Wo das misslingt, kommt es regelmäßig zu Streit, der häufig nur mit großem Aufwand zu lösen ist. Geht es bald auch einfacher? So genannte Smart Contracts beinhalten eine Software, die die Einhaltung vertraglicher Pflichten kontrolliert und Pflichtverletzungen automatisch mit Sanktionen belegt. Damit lassen sich einerseits Dienstleistungen kundenfreundlicher gestalten, etwa wenn ein Fluggast automatisch die gesetzliche Entschädigung erhält, sobald der Flighttracker eine Verspätung des gebuchten Fluges registriert. Andererseits können Unternehmen ihre Kunden mit Smart Contracts engmaschig kontrollieren, etwa wenn sie der Fahrerin eines Mietwagens den digitalen Zündschlüssel ziehen, sobald diese vertragswidrig ins Ausland fährt. Wie verträgt sich das mit dem geltenden Recht? Verbessern Smart Contracts die Rechtsdurchsetzung oder übt die Software hier unzulässige Selbstjustiz? Mit Beiträgen von:Heribert Anzinger, Jörn Erbguth, Michèle Finck, Martin Fries, Franz Hofmann, Markus Kaulartz, Nico Kuhlmann, Robin Matzke, Boris P. Paal, Paulina Jo Pesch, Thomas Riehm