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Die Hauptabteilung IX des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR war nicht nur neben der HA XX eine der wichtigsten, sondern auch eine besondere im Gefüge des MfS. §Das erklärt sich daraus, dass sie keine operative Diensteinheit, sondern ein Ermittlungsorgan war und vorwiegend in politischen Strafsachen die Ermittlungen führte. Sie hatte aber auch operative Aufgaben, wie zum Beispiel Führung der sog. Zelleninformtoren oder im Ermittlungsverfahren selbst. Ziel des Ermittlungsverfahrens war es eben nicht nur, die jeweilige Straftat aufzuklären, sondern gleichzeitig im Zuge der Ermittlungen operative Erkenntnisse zu gewinnen, die dann der zuständigen operativen Diensteinheit zur Verfügung gestellt wurden. §Die starke Stellung resultiert aus dem Verständnis des MfS im DDR-System selbst und macht deutlich, wie alle Lebensbereiche von diesem Ministerium durchdrungen wurden. Auch gegenüber der SED waren die Befugnisse nicht eingeschränkt, so dass an diesem Beispiel auch die Frage des Verhältnisses von SED und MfS deutlich wird. §Absicht des Buches ist es, zu verdeutlichen, welche starke Stellung ein Geheimdienst in einem nicht rechtsstaatlichen System hat. Mit dem Begriff des Primats der Politik , also der Einschränkung der Normativität des Rechts, konnten Regelungen in der Strafprozessordnung oder anderen Gesetzen gebrochen werden. Dieser Rechtsbruch wurde dann durch den Primat der Politik legitimiert.
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