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Über das bislang unbekannte Innenleben des Bundesverfassungsgerichts.Das Bundesverfassungsgericht wurde 1951 in Karlsruhe gegründet und galt bisher als weitgehend »unbelastet«, denn es hatte keinen Vorgänger. Dabei war es aufgrund seines Personals und seiner Rechtsprechung tief in der deutschen Geschichte der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts verwurzelt. In seinen Entscheidungen setzte sich das Gericht kritisch damit auseinander und ließ zugleich eine Orientierung an Reformen erkennen, die einen klaren Bruch mit der Zeit des Nationalsozialismus markierten. Auf der Basis des Grundgesetzes brachte es neue Impulse etwa auf dem Gebiet der Geschlechterbeziehungen, des Beamtenrechts oder der Wiedergutmachung ein und wirkte so mit, Staat und Gesellschaft von Grund auf zu verändern. Frieder Günther und Eva Balz erzählen über den Zeitraum von 1951 bis 1970 anhand neuer Quellen, wovon »belastete« und »unbelastete« Richter in ihrer Arbeit geprägt waren und wie sie zusammenarbeiteten. Sie schildern, wie sich das Gericht als Institution entwickelte und welche maßgeblichen Entscheidungen die 40 Richter und zwei Richterinnen während der 1950er und 1960er Jahre trafen.
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